Durchsichtiger Monitor, Hand arbeitet daran

e-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden (B2B) ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.

Somit muss ab 01.01.2025 grundsätzlich jedes Unternehmen in der Lage sein, mit e-Rechnung umgehen zu können. Das bedeutet nun nicht, dass ab 01.01.2025 alle Unternehmen e-Rechnung ausstellen müssen. Es gibt Erleichterungen, Übergangsfristen und ähnliches. Aber spätestens ab Anfang 2025 werden Unternehmen e-Rechnung erhalten.

Zwei Arten Dateiformate für e-Rechnung sind zulässig:

  • ZUGFeRD = hybrides PDR/A-3-Format
  • XRechnung = xml-Format

Während e-Rechnung im Format ZUGFeRD noch mittels PDF-Software lesbar sind, handelt es sich bei XRechnungen um eine reines Datenformat (xlm), dass ohne spezielle Software nicht mehr lesbar ist. Das bedeutet, man kann beispielsweise weder den Aussteller noch den Betrag oder die Zahlungsinformationen erkennen.

Die e-Rechnung bietet aber auch jede Menge Vorteile und Chancen:

  • Durch die digitale Übertragung der Daten werden die Daten standardisiert, korrekt und vollständig übertragen.
  • Die normierte Datenübertragung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung in Echtzeit.
  • Sowohl die Zahlung Lieferantenrechnung als auch die Überwachung des Zahlungseingangs kann vollständig digitalisiert werden.
  • Neben den betriebswirtschaftlichen Daten können auch sämtliche anderen Informationen genutzt werden. Beispielsweise die berechneten Einzelwerte für selbstgesteuerte Preisvergleiche oder zum Aufbau einer Einkaufsdatenbank.
  • Erstellung und Übertragung der Ausgangsrechnung sowohl zentral durch die Verwaltung als auch dezentral direkt beim Kunden.

Plainsolution

  • Analyse und Konzeption
  • Individuelle Softwareberatung
  • Implementierung, Vernetzung und Anpassung der Software an die internen Systeme
  • Anbindung an die digitalen Lösungen des Steuerberaters (beispielsweise DATEV e-Rechnungsplattform, Datev Unternehmen online oder anderer Portale)
  • Unterstützung von Steuerberatern bei der Einrichtung der DATEV e-Rechnungsplattform oder von e-Rechnungslösungen anderer Softwareanbieter
  • Lösungen zur Weiterverarbeitung der Daten
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